Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der BGH entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") unwirksam sein können, wenn sie eine Zustimmung des/der Kund*in zu AGB-Änderungen bei fehlendem Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist fingieren. Auch Solaris hat eine entsprechende Klausel in Ihren AGB verwendet.
Seit Veröffentlichung des Urteils führt Solaris wesentliche Vertragsänderungen, zu denen Änderungen in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis gehören, nur noch mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durch. Dazu lässt Solaris Ihnen über Kooperationspartner eine Mitteilung über die geplante Änderung und ihre Hintergründe zukommen. Sie haben die Möglichkeit, diese Änderung zu akzeptieren oder sie abzulehnen. Bei Ausbleiben einer Reaktion innerhalb von zwei Monaten muss Solaris davon ausgehen, dass Sie das Konto nicht aktiv nutzen und wird Ihren Zugang zum Online Banking einschränken, bis Sie eine Antwort erteilt haben.
Eine weitere Konsequenz des Urteils besteht darin, dass Bankkund*innen die von ihnen auf Grundlage unzulässiger Erhöhungen zu viel gezahlten Entgelte zurückfordern können. Dabei kann es sich etwa um Kontoführungskosten oder sonstige Gebühren für Zahlungsdienstleistungen handeln. Die Rückerstattungspflicht betrifft sämtliche noch nicht verjährten Rückforderungsansprüche.
Bitte beachten Sie, dass Solaris im relevanten Zeitraum nur vereinzelte Gebühren mittels einer AGB-Änderung eingeführt bzw. erhöht hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Gebührenanpassung unzulässig gewesen sein sollte, wenden Sie sich bitte an den Customer Support von Solaris per E-Mail an support@solarisgroup.com.