Betrugsmasche Finanzagent oder Treuhandassistent

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Betrugsmasche Finanzagent oder Treuhandassistent

Betrugsmasche Finanzagent oder Treuhandassistent

Mit der Einführung von digitalen Konten und der zugehörigen digitalen Identifizierung von Geschäfts- und Privatkunden hat eine altbekannte und trickreiche Betrugsmasche wieder Hochkonjunktur – Abzocke ahnungsloser Privatpersonen über sogenannte Finanzagenten und Treuhandassistenten. Wie funktioniert der Finanzagententrick? Haben Sie vielleicht in letzter Zeit auch ein lukrativ klingendes Jobangebot erhalten. Eines, das zu gut klingt, um wahr zu sein – hoher Verdienst, kaum Arbeitsaufwand.

Mit dubiosen Jobangeboten ködern Betrüger ihre Opfer auf Jobbörsen, Internetseiten oder per E-Mail. Dabei geben sich diese Kriminellen oft als Mitarbeiter von Finanzverwaltungsgesellschaften oder Finanzdienstleistern (z.B. Banken, Kreditinstitute, Leasinggesellschaften) aus und treten zunehmend an Inhaber von Bankkonten heran. Besonders im Interesse der Kriminellen sind Inhaber von digitalen Konten von Direkt- oder Onlinebanken.

Zunehmend häufiger tauchen auch die Begriffe "Finanzmanager", "Treuhandagent", oder "Finanztransaktionsmanager" in entsprechenden Anzeigen, Emails und Jobportalen auf. Ziel ist es, mit diesen Anzeigen, ahnungslose Kontoinhaber für die Arbeit als Finanzagenten anzuwerben.

Über ein Bankkonto sollen die angeworbenen „Finanzagenten“ Zahlungen Dritter entgegennehmen und möglichst schnell per Bargeldversand der über Finanztransferdienstleister (z. B. Western Union oder MoneyGram) an eine im Ausland befindliche Person oder Firma überweisen.

Alternativ sollen Guthabenkarten von Onlinehändlern, wie beispielsweise Amazon, erworben und weitergegeben werden. Als Bezahlung winkt oftmals eine Provision, die der Finanzagent vom Überweisungsbetrag einbehält – 5-20% werden in der Regel angeboten.

Achtung: Es wird etwaigen Finanzagenten nur ein Arbeitsverhältnis vorgetäuscht. Interessenten werden dazu gebeten, sich per E-Mail – meist ohne viel Aufwand oder entsprechende Dokumente – zu bewerben.

Bereits nach einigen Tagen wird ein Arbeitsvertrag zugeschickt, so wird dem Betrug ein “offizieller” Anschein gegeben. Dabei wird stets bestätigt, dass das Konto nur für legale Geschäfte genutzt wird. Nachdem der Bewerber den „Arbeitsvertrag“ unterschrieben hat, gehen Geldbeträge von angeblichen Kunden der Firma auf das Privatkonto ein. Diese Geldbeträge soll der „Arbeitnehmer“ auf Konten im Ausland weiter transferieren.

All das kann strafrechtlich verfolgt werden. Der angeworbene Finanzagent haftet für den entstandenen Schaden, nicht die Bank, bei der das Konto für die betrügerischen Machenschaften eröffnet wurde.

Woher stammt das Geld?

Die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder stammen von Personen, die selbst Opfer eines Betrugs geworden sind, beispielsweise durch den Kauf von Waren im Internet, die niemals vorhanden waren.

Der Kontoinhaber, also der vermeintliche Finanzagent, stellt sich mit dieser Handlung in den Dienst der Betrüger, die die illegal gewonnenen Geldbeträge nochmals an weitere Mittäter im Ausland überweisen und damit Transferwege verschleiern wollen.

Dies führt wiederum dazu, dass die ursprüngliche Überweisung von den Opfern widerrufen werden – leider oftmals zu spät, da zum Beispiel auf die Ankunft der bestellten Waren gewartet wird. Weil aber der Finanzagent seinerseits die Geldbeträge weiter überwiesen hat, bleibt er auf dem dadurch entstehenden Schaden sitzen.

Die fünf häufigsten Betrugsmaschen:

  1. Phishing: Hierbei werden Kontozugangsdaten erschlichen; dann überweisen Betrüger Geldbeträge vom Konto des Opfers auf ein Konto des vorher angeworbenen Finanzagentens. Dieser transferiert das Geld weiter ins Ausland. Die Folgen: erhebliche Vermögensschäden.

  2. Betrügerische Internetauktionen: Auf Auktionsplattformen im Internet werden Waren aller Art zu einem ungewöhnlich niedrigen und daher verlockendem Preis angeboten. Der Käufer soll den Kaufpreis auf das Konto des Finanzagenten überweisen; die Ware wird allerdings nie eintreffen.

  3. Betrügerische Online-Shops: Finanzagenten eröffnen extra ein neues Konto. Sie durchlaufen dafür eine echte Identitätsprüfung und legen echte Ausweisdokumente vor – Banken sind in diesem Fall machtlos, denn es handelt sich um Konten von Privatpersonen. Diese neuen Konten der als Finanzagenten angeworbenen Personen werden als Empfängerkonten für betrügerische Online-Shops angegeben. Der Finanzagent fungiert als Strohmann für die Kriminellen.

  4. Warenagent: Personen werden über das Internet oder Inserate angeworben, damit sie ihr Konto für die Überweisung von Geldbeträgen zur Verfügung stellen. Mit den eingehenden Geldern sollen sie hochwertige Waren, zumeist Technik, wie Iphones, Laptops, Smart TVs, kaufen und an bestimmte Adressen gegen Provision verschicken. Bei den eingehenden Geldbeträgen handelt es sich um Gelder aus kriminellen Taten.

  5. Finanzagent wider Willen: Die Kriminellen überweisen einfach Geld an einen Kontoinhaber, der dadurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften verstrickt wird. Woher die Kontonummern stammen, ist oft unklar, wahrscheinlich aber von früheren Phishing-Angriffen. Die Beträge werden von den Betrügern unter einem leicht verständlichen Vorwand (z.B. Geld wurde fälschlicherweise durch einen Tippfehler auf das Konto überwiesen worden, sei aber für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der als Finanzagent missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll allerdings nicht auf das Ursprungskonto gehen, sondern auf ein anderes Konto, oftmals im Ausland, transferiert werden. Achtung: Auch hier haftet der Kontoinhaber, die die Überweisungen ausführt und nicht die Bank.

Die rechtlichen Folgen

Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen eindringlich vor scheinbar seriösen Jobangeboten und schnellen Nebenverdienstmöglichkeiten, bei denen unbekannte Firmen Finanzagenten oder Treuhandassistenten suchen, denn es drohen strafrechtliche, zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Folgen, insbesondere wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  1. Strafrechtliche Verfolgung: Statt vermeintlich einträglicher Geschäfte drohen Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB) und Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Weiterhin folgt ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte.

Finanzagenten droht in jedem Fall ein Strafverfahren wegen Geldwäsche. Indem er sein Konto zur Verfügung stellt und die eingegangenen kriminellen Gelder weiter transferiert, hilft der Finanzagent dabei, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern. Damit macht der Finanzagent sich zumindest der leichtfertigen Geldwäsche schuldig. Die Folge: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

  1. Verwaltungsrechtliche Verfolgung: Da Finanzagenten für ihre Tätigkeit eine Provision bekommen, betreiben sie ein gewerbsmäßiges Finanztransfergeschäft. Damit werden Finanzdienstleistungen erbracht, für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist.

Natürlich liegt diese bei den betrügerischen Aktivitäten nicht vor. Die BaFin kann gegen Finanzagenten wegen unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen daher ein Verwaltungsverfahren einleiten. Die Folge: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

  1. Zivilrechtliche Verfolgung: Opfer von Finanzagenten, von denen die erbeuteten Geldbeträge stammen, können zivilrechtlich gegen Finanzagenten vorgehen und eine komplette Rückzahlung fordern.

Was Solaris zur Betrugsprävention unternimmt

Der Schutz unserer Kunden und die Sicherheit ihrer Einlagen haben für Solaris oberste Priorität. Dabei ist der Kampf gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche die wichtigste Komponente. Um maximale Sicherheit bei gleichzeitigem Wachstum zu gewährleisten, setzt Solaris auf eine robuste Anit-Financial-Crime (AFC) und Compliance-Architektur bestehend aus Governance, Know-Your-Customer und AFC Operations.

Vor allem im Bereich Transaktionsmonitoring setzt Solaris auf digitale datenbasierte Lösungen, die dabei helfen, Fälle in Echtzeit zu analysieren. Bei Betrugsfällen ist Solaris selbstverständlich auf die Hinweise der Betroffenen angewiesen. Wenn jemand glaubt, Opfer eines Betrugs durch einen Finanzagenten oder Treuhandassistenten geworden zu sein, sollten sie sich umgehend an unsere Partner oder direkt an Solaris wenden und einen Zahlungsrückruf einleiten.

Es gibt leider keine Garantie, dass die Gelder wieder eingezogen werden können, aber wenn der Betrüger die Gelder immer noch auf dem Konto hält, können sie zurückgefordert werden. Der oder die Betroffene sollte immer eine Strafanzeige bei der Polizei einreichen, wenn der Verdacht besteht, Opfer eines Betrugs geworden zu sein.

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