Solaris Lizenzen

Vollbank- oder E-Geld-Lizenz: Was sind die Unterschiede?

Solaris ist nicht nur mit einer Vollbanklizenz ausgestattet, sondern auch ein lizenziertes E-Geld-Institut (EMI). Damit ist sichergestellt, dass wir unseren Partnern stets die richtigen Finanzdienstleistungen für ihre Kunden in ganz Europa und im Vereinigten Königreich anbieten können.

Erfahren Sie alles über unser einzigartiges Konzept und entscheiden Sie selbst, unter welcher Lizenz Sie Ihre Finanzprodukte anbieten möchten.

Was ist eine Vollbanklizenz?

In der Finanzbranche ist eine Vollbanklizenz die offizielle Erlaubnis, ein Kreditinstitut oder eine bankähnliche Einrichtung zu betreiben. In Deutschland wird eine Vollbanklizenz als CRR-Kreditinstitutslizenz bezeichnet.

Eine Banklizenz attestiert, dass eine Bank alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Vermögenswerte und Daten ihrer Kunden erfüllt und die strengen staatlichen Vorschriften einhält.

Um eine Banklizenz zu erhalten, muss eine strenge Liste von Anforderungen erfüllt werden, darunter die Vorhaltung großer finanzieller Reserven und die Gewährleistung eines sicheren Datensystems. Das ist Teil der präventiven staatlichen Aufsicht über eine Bank.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, braucht immer eine Lizenz einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde.

Nur ein Unternehmen mit einer Vollbanklizenz darf sich als Bank bezeichnen.

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Was ist eine E-Geld-Lizenz?

E-Geld-Lizenz wird umgangssprachlich als Synonym für E-Geld-Institut verwendet. Es ist die offizielle Erlaubnis, die durch die Finanzaufsichtsbehörden erteilt wird. Das auf diese Weise zugelassene Finanzinstitut darf nun Finanztransaktionen über E-Geld-Auszahlung durchführen.

Elektronisches Geld – E-Geld genannt – unterliegt dem Bankenaufsichtsrecht, da es als digitales Äquivalent zu Bargeld fungiert. Als offiziell anerkanntes Äquivalent zur offiziellen Währung eines Landes bietet es den Nutzern verbindliche rechtliche Sicherheitsstandards.

E-Geld wird in den Computersystemen von EMIs oder Banken gespeichert, um elektronische Transaktionen zu erleichtern.

Eine in einem europäischen Land erteilte Erlaubnis zum Betrieb eines E-Geld-Instituts kann auch für gleichartige Geschäfte in allen anderen Ländern der Europäischen Union verwendet werden.

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Weitere Informationen

Welche europäischen Aufsichtsbehörden haben Solaris lizenziert?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen untersteht, hat Solaris 2017 eine Vollbanklizenz erteilt. Neben der lokalen Aufsichtsbehörde (BaFin) ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die regulatorische Aufsicht zuständig.

Die Zulassung als E-Geld-Institut wurde von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) und der Bank of Lithuania (BoL) erteilt. Dies bedeutet, dass wir zwei E-Geld-Lizenzen von zwei Aufsichtsbehörden erhalten haben und unsere EMI-Produkte und -Dienstleistungen Partnern im Vereinigten Königreich und im EWR anbieten können.

Die Lizenz für E-Geldinstitute wurde von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) und der Bank of Lithuania (BoL) erteilt. Dies bedeutet, dass die Solaris-Gruppe zwei E-Geld-Lizenzen von zwei Regulierungsbehörden erhalten hat und unsere EMI-Produkte und -Dienstleistungen Partnern im Vereinigten Königreich und im EWR anbieten kann.

Alle Finanzaufsichtsbehörden gewährleisten, dass ein sicherer und vorschriftsmäßiger Betrieb als Bank und EMI gewährleistet ist. Natürlich stehen wir in ständigem Kontakt mit den genannten Behörden.

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Was sind die Unterschiede für Finanzdienstleistungen?

Je nach der Lizenz, unter der ein Produkt erstellt wird, können Kunden unterschiedliche Dienstleistungen angeboten werden.

Mit der CRR-Lizenz:

  • Zahlungsdienste anbieten
  • Verwaltung von Spareinlagen
  • Girokonten anbieten
  • Zinskonten anbieten
  • Kredit- und Debitkarten ausgeben
  • Kredite und andere Kreditprodukte anbieten
  • Angebot von anderen Finanzdienstleistungen, wie Versicherungen und Vermögensverwaltung

Mit der EMI-Lizenz:

  • Kundengelder annehmen und in E-Geld umwandeln
  • Kunden können E-Geld-Konten als digitale Geldbörsen nutzen
  • Debit- und Prepaid-Karten anbieten
  • Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften anbieten, aber keine Kredite
  • Digitale Finanzdienstleistungen anbieten, z. B. den Umtausch von Fremdwährungen
  • Schnelle, effiziente und skalierbare Zahlungen ermöglichen

Sind alle Finanzprodukte gesichert?

Die Einlagen Ihrer Kunden im Rahmen der CRR-Lizenz sind durch das deutsche Einlagensicherungsgesetz bis zu einem Betrag von 100.000 EUR geschützt.

Für alle E-Geld-Einlagen können wir gewährleisten, dass wir alle Vorschriften einhalten und dass alle Gelder auf getrennten Konten gehalten werden. So sind die Gelder Ihrer Kunden geschützt.

Unsere E-Geld-Verpflichtungen bieten Ihnen klare individuelle Konto- und Kundenaufzeichnungen, um Finanzmittel in Echtzeit und flexibel bereitzustellen.

Kann Solaris Dienstleistungen innerhalb der EU, des EWR und des Vereinigten Königreichs erbringen?

Die so genannten Passporting-Rechte gelten für Vollbanklizenzen, die von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde erteilt werden. Mit einer Lizenz in einem EU-Mitgliedstaat können Produkte und Dienstleistungen in anderen EU-Ländern und im EWR angeboten werden. Unsere deutsche Lizenz erlaubt es uns, alle Bankdienstleistungen innerhalb des EWR anzubieten.

Die EU-Lizenz für E-Geld der Bank of Lithuania umfasst ebenfalls Passporting-Rechte. Daher können wir in der übrigen EU und im EWR Finanzgeschäfte tätigen, E-Geld-Dienstleistungen anbieten und Debitkarten ausgeben. Die von der Financial Conduct Authority erteilte E-Geld-Lizenz erlaubt es Solaris, im Vereinigten Königreich als E-Geld-Institut mit allen oben genannten Dienstleistungen tätig zu sein.

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